Messerrecht und Altersgrenze
Auf dieser Seite fassen wir zusammen, was beim Kauf und beim Mitführen von Messern wichtig ist. Es ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist allein der Gesetzestext.
Abgabe nur an Volljährige
Wir verkaufen Messer nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr. Mit deiner Bestellung bestätigst du, dass du volljährig bist.
Führen von Messern in der Öffentlichkeit (§ 42a WaffG)
Der Kauf und der Besitz von Messern sind grundsätzlich erlaubt. Das Führen in der Öffentlichkeit, also das Mitnehmen griffbereit am Körper, ist nach § 42a Waffengesetz eingeschränkt:
- Verboten ist das Führen von Einhandmessern, also Messern, deren Klinge sich mit einer Hand öffnen und feststellen lässt.
- Verboten ist ebenso das Führen von feststehenden Messern mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm.
Ausnahmen gelten unter anderem beim Transport in einem verschlossenen Behältnis und bei einem berechtigten Interesse, zum Beispiel im Zusammenhang mit Beruf, Brauchtum, Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck.
Öffentliche Veranstaltungen (§ 42 WaffG)
Seit dem 31.10.2024 gilt auf öffentlichen Veranstaltungen ein Verbot für das Führen aller Messer. Das gilt unabhängig von der Klingenlänge.
Unsere Messer
Bei jedem Messer in unserem Shop findest du die Klingenlänge in den technischen Daten. Ob ein Messer unter die Beschränkungen fällt, kannst du daran selbst prüfen. Der Erwerb ist von diesen Verboten nicht erfasst. Die Verantwortung für das rechtmäßige Führen und Verwenden liegt bei dir als Käufer.
Nachlesen
Den Gesetzestext findest du bei gesetze-im-internet.de (§ 42a WaffG).
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